Wieder ein paar Auktionshäuser weniger

29. Dezember 2008

Der Markt für Internetauktionen lichtet sich weiter. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Topliste von Auktionsuche.com haben wir heute folgende Häuser gelöscht, weil diese den Betrieb eingestellt haben: 3-2-1.cc apbay.de megageier.de efba.de time4bid.at smartbid.de catchgetit.de

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Nennung von Selbstverständlichkeiten in Angeboten auf Internetmarktplätzen kann zur Abmahnung führen

5. Dezember 2007

Die Nennung von Selbstverständlichkeiten in Internetauktionen kann einen Abmahngrund darstellen. Wer zum Beispiel die von eBay empfohlene Grafik “Transparenz für Käufer – Verkäufer trägt eBay-Gebühren” in seinen Auktionen einsetzt, kann dafür eine Abmahnung kassieren, da das Vorgehen, dass der Verkäufer die eBay Gebühren trägt, in den eBay-AGB bereits festgeschrieben ist und dadurch selbstverständlich ist.

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