Nennung von Selbstverständlichkeiten in Angeboten auf Internetmarktplätzen kann zur Abmahnung führen

5. Dezember 2007

Die Nennung von Selbstverständlichkeiten in Internetauktionen kann einen Abmahngrund darstellen. Wer zum Beispiel die von eBay empfohlene Grafik “Transparenz für Käufer – Verkäufer trägt eBay-Gebühren” in seinen Auktionen einsetzt, kann dafür eine Abmahnung kassieren, da das Vorgehen, dass der Verkäufer die eBay Gebühren trägt, in den eBay-AGB bereits festgeschrieben ist und dadurch selbstverständlich ist.

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Ministerin Zypries verweigert Petitions-Annahme gegen Abmahn-Wahn

19. Oktober 2007

1.600 Online-Händler waren dem Aufruf des Branchenverbandes IEBA gefolgt und hatten eine Petition unterzeichnet, gegen unseriöse Abmahnungen gesetzlich vorzugehen. Dem Ansinnen der IEBA der Ministerin die Eingabe persönlich zu übergeben, erteilte die Ministerin jedoch eine Absage – ihr seien die Probleme der Online-Händler hinreichend bekannt. Noch enttäuschender ist jedoch das Resüme der Ministerin: sie sehe keine

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